Förderung Ihres Aufenthaltes bei uns!
Als gemeinnütziger Verein dürfen wir gewisse Leistungen ohne Mehrwertsteuer abgeben. Jedoch wird im Bereich der Familienerholung die Gemeinnützigkeit nicht aufgrund der inhaltlichen Arbeit sondern aufgrund der Finanzsituation ihrer Nutzer festgestellt.
Das heißt: Wir brauchen von Ihnen bei Ihrer Anmeldung eine Erklärung über Ihr Familieneinkommen, damit wir sehen, ob es diese Kriterien erfüllt. Das klingt seltsam, ist aber halb so wild. Die Grenzen dieser Kriterien nach der Vorstellung der Abgabenordnung liegen in der Regel beim vierfachen Satz der Sozialhilfe, und zwar pro Familienmitglied.
Beispiel: Mutter, Vater, zwei Kinder (14 und 8 Jahre alt)
Im Jahr 2014 bekam diese Familie den steuerfreien Preis, wenn ihr "Gesamtbetrag der Einkünfte" (steht auf dem Steuerbescheid) die Summe von 64.860,00 Euro nicht übersteigt.
Den niedrigeren Preis erhalten Familien auch, wenn ein Familienmitglied einen Behinderungsgrad von mind. 50% hat.
Sprechen Sie uns freimütig an - wir beraten Sie zu diesem Thema gerne ausführlich und vertrauensvoll.